Allgemeine Geschäftsbedingungen der MARBURGER GRUND Service GmbH
§ 1. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern und Serviced Apartments zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der MARBURGER GRUND Service GmbH („MGS“) als Betreiber der Elisabeth Apartments und des Elisabeth Bräus.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Apartments oder Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird. Gleiches gilt für die Nutzung des Apartments durch über die vertraglich vorgesehene Gästezahl hinausgehende Personen / Besucher.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden und/oder des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Unsere Datenschutzbestimmungen, einzusehen auf unserer Website unter https://www.elisabeth-apartments.de/datenschutzerklaerung/, sind Teil unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die MGS zustande. Der MGS steht es frei, die Apartment- bzw. Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind die MGS und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der MGS gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der MGS eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Dritte wird dann Vertragspartner.
3. Alle Ansprüche gegen die MGS verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf berechtigtem Rücktritt der MGS beruhen.
§ 3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die MGS ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer oder Apartments, bzw. gleichwertigen Ersatz bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer- bzw. Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der MGS zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen der MGS an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ein. Wird mit einem Unternehmer explizit ein Netto-Preis zzgl. Umsatzsteuer vereinbart, so errechnet sich der Bruttopreis aus dem vertraglichen Netto-Preis zzgl. der zum Leistungszeitraum jeweils gültigen Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der MGS allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10 % anheben.
4. Die Preise können von der MGS ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung der MGS oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die MGS dem zustimmt.
5. Rechnungen der MGS ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die MGS ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die MGS berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen der Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der MGS bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Die MGS ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. In diesem Fall ist die MGS berechtigt, sich bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen hinsichtlich der jeweils vereinbarten Vergütung aus der Sicherheitsleistung zu befriedigen, z.B. durch Einziehung der vereinbarten Vergütung per Kreditkarte.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der MGS aufrechnen, zurückbehalten oder mindern.
8. Wenn der Gast im Rahmen des Buchungsverlaufes die Möglichkeit zur Angabe von außervertraglichen Sonderwünschen hat, so haben diese stets unverbindlichen Charakter. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass das Zimmer oder Apartment diesen außervertraglichen Sonderwünschen nachkommt, es sei denn es liegt eine entsprechende ausdrückliche Bestätigung in Textform vor.
9. Die Vergütung durch das hinterlegte Zahlungsmittel erfolgt spätestens am Anreisetermin. Als Anreisetermin gilt 18:00 Uhr des gebuchten Anreisetages. Bei Langzeitaufenthalten von mehr als 45 Tagen wird lediglich der Betrag für den ersten Monat sofort vergütet. Der Betrag für den Folgemonat wird jeweils spätestens drei Tage nach Ablauf des vorangegangenen Monats vergütet. Die MGS ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
§4. Rauchverbot, Tierhaltung, Aufnahme von Besuchern
1. Die Zimmer und Apartments der MGS sind Nichtraucher-Apartments bzw. Zimmer. Deshalb ist das Rauchen in den Apartments und Zimmern untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Im Falle eines Verstoßes ist die MGS zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann die MGS erforderlichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch im Apartment in Höhe von mindestens 250 EUR in Rechnung stellen. Die MGS behält sich vor, etwaige Kosten die im Rahmen der Auslösung einer ggf. vorhandenen Brandmeldeanlage in Folge eines Verstoßes gegen dieses Rauchverbot entstehen dem Gast in Rechnung zu stellen.
2. Die Tierhaltung in den gemieteten Zimmer und Apartments der MGS ist nicht erlaubt. IV, Absatz 1 Satz 3 und 4 geltend entsprechend.
3. Der Gast ist verpflichtet, das Apartment bzw. Zimmer nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Rahmens, insbesondere nur durch die dort vorgesehenen Personen zu nutzen. Die Übernachtung von Besuchern bedarf der vorherigen Zustimmung der MGS in Textform. Im Falle eines Verstoßes ist die MGS berechtigt, dem Gast einen pauschalen Aufpreis von EUR 100,00 pro Nacht und Besucher in Rechnung zu stellen sowie den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.
§5. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen der MGS (No Show)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der MGS geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der MGS. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der MGS zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen der MGS und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche der MGS auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der MGS ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern oder Apartments hat die MGS die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung der Zimmer oder Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Der MGS steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die mietweise Überlassung der Zimmer bzw. Apartments zu bezahlen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass der MGS kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
5. Die MGS arbeitet mit zwei Raten mit unterschiedliche Stornierungsbedigungen:
Wenn keine explizite Regelung bei der Buchung getroffen ist, so gilt unserer nicht erstattbare Rate (non-refundable prepayment Rate).
Nicht erstattbare Rate (non-refundable prepayment Rate): Hier ist der Preis des Aufenthalts vorab bei Buchung zu bezahlen; die Stornogebühr beträgt 100 % des Preises des Gesamtaufenthalts.
Flexible Rate: Wird explizit eine flexible Rate gebucht, so kann der Gast die Buchung bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei stornieren. Stornierungen nach dieser Frist werden mit 80% des Preises des Gesamtaufenthalts in Rechnung gestellt.
§6. Rücktritt der MGS
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die MGS in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der MGS auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Punkt III Nr. 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom der MGS gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die MGS ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist die MGS berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
– Höhere Gewalt oder andere von der MGS nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Apartments unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
– Die MGS begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der MGS in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich der MGS zuzurechnen ist.
– Ein Verstoß gegen oben genannte Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Die MGS hat den Kunden und den Gast von der Ausübung des Rücktritts-/Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt der MGS entsteht kein Anspruch des Kunden und des Gastes auf Schadensersatz.
§7. Bereitstellung, -übergabe, -rückgabe
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Apartments oder Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer oder Apartments stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer oder Apartments der MGS spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die MGS aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht frei, nachzuweisen, dass der MGS kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Ist die MGS oder die Kategorie ausgebucht und ist das Zimmer bzw. Apartment bis 12:00 Uhr nicht geräumt, steht es der MGS frei das Zimmer bzw. Apartment selbst zu räumen, unter Berücksichtigung größter Sorgfalt mit den eingebrachten Sachen des Kunden.
4. Wird ein ausgehändigter Schlüssel oder Schlüsselkarte verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von 40,00 Euro berechnet.
5. Rückgabe der Apartments hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Gast vorgefunden hat. Der Gast hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus den Apartments zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel sowie Müll zu entsorgen. Im Falle eines Verstoßes ist die MGS berechtigt, dem Gast erhöhte Reinigungskosten nach Aufwand, mindesten jedoch eine Reinigungspauschale von EUR 30,00 in Rechnung zu stellen.
6. Die Apartments der MGS dürfen von Verbrauchern maximal über einen zusammenhängenden Zeitraum von 182 Tagen gebucht werden.
§8. Haftung der MGS
1. Die MGS haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtung aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
– Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der MGS die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
– Sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der MGS beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der MGS beruhen.
Einer Pflichtverletzung der MGS steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllung gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der MGS auftreten, wird die MGS bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet die MGS dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. MGS empfiehlt die Nutzung des zentralen Gebäudesafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit der MGS.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der MGS Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung der MGS gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Gast ein Fahrrad- oder PKW-Stellplatz auf einem hauseigenen Parkplatz, einer Tiefgarage oder einem sonstigen Raum auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und Fahrräder und deren Inhalte haftet die MGS nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die MGS übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und -auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben, vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Ein Verwahrungsvertrag kommt hierdurch nicht zustande.
5. Der Kunde haftet für alle Schäden, die der Gast selbst, seine Mitarbeiter oder seine Besucher im Beherbergungsbetrieb oder am Inventar der MGS selbst schuldhaft verursacht hat.
6. Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage gegen Entgelt zurückgesendet. Die MGS verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 3 Monaten.
7. Soweit die MGS für den Kunden Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt dieser im Namen und auf Rechnung des Gastes; der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt die MGS von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
§9. Technische Einrichtung und Anschlüsse
1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Apartments erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes. Durch die Verwendung dieser Geräte aufgetretene Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Apartments gehen zu Lasten des Gastes, soweit MGS diese nicht zu vertreten hat.
2. Dem Gast ist es untersagt, illegales Filesharing über den von MGS zur Verfügung gestellten Internetanschluss zu betreiben. Darunter ist jeder Up- oder Download urheberrechtlich geschützter Daten in jeglicher Form zu verstehen. Der Gast haftet für alle Schäden, die MGS und/oder dem Rechteinhaber durch die Rechtsverletzung des Gastes entstehen.
§10. Zutritt der MGS
MGS ist berechtigt, das gemietete Zimmer bzw. Apartment zur zweiwöchentlichen Reinigung und zum Wäschewechsel sowie nach Absprache mit dem Gast zur Vornahme von Reparaturen, zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist MGS auch zum Betreten des Zimmers bzw. Apartments ohne Abstimmung mit dem Gast berechtigt.
§11. Schlussbestimmung
1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast oder Bucher sind unwirksam.
3. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz der MGS.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand –auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der MGS.
5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.